Schweigepflicht

Von besonderer Bedeutung ist in der Psychotherapie die ärztliche Schweigepflicht.

Alles, was in der Therapie besprochen wird, unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit. Weder die nächsten Angehörigen, noch die Kostenträger erfahren etwas über die besprochenen Inhalte. Sofern die Weitergabe von Informationen vom Betroffenen gewünscht wird, z.B. Befundberichte an Hausärzte oder die Rentenversicherung, erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Schweigepflichtsentbindung. Dadurch ist gewährleistet, dass auch möglicherweise schambesetzte oder belastende Themen besprochen werden können.